Zur Aussage, mein Vorhaben der Wahlzusammenlegung sei verantwortungslos, lege ich meine Überlegungen zur Zusammenlegung der Wahl des Gemeinderates und des Ersten Bürgermeisters dar. In der bisherigen Wahlwerbung habe ich diesen Punkt zwar erwähnt, aber nicht zu meinem Hauptargument gemacht. Vorausschicken möchte ich, dass ich die Amtszeit von 6 Jahren grundsätzlich respektiere. Ebenso wie die Meinung, dass sie grundsätzlich nicht geändert werden soll.
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen werden in Bayern grundsätzlich gleichzeitig mit zwei getrennten Stimmzetteln bei den Kommunalwahlen alle 6 Jahre durchgeführt. In Tutzing ist dies seit 2018 nicht mehr der Fall, durch eine Ausnahmeregelung aufgrund des Todes des Amtsinhabers. Gewählt wurde wieder für 6 Jahre, nun außerhalb des bayernweiten Wahlrhythmus und getrennt vom Gemeinderat.
Einem amtierenden Bürgermeister oder einer amtierenden Bürgermeisterin steht es frei, den einheitlichen Wahlrhythmus wiederherzustellen. Ich für meinen Teil habe mich aus guten Gründen entschieden, mein persönliches Interesse zurückzustellen und im Falle meiner Wahl das Amt des Ersten Bürgermeisters zeitgleich mit der nächsten Kommunalwahl wieder zur Verfügung zu stellen und erneut zu kandidieren. Damit möchte ich die beiden Wahlen wieder zusammenführen. Das ist mein Versprechen. Versprechen halte ich.
Meine Entscheidung fußt auf guten Gründen:
Die Zahlen belegen es: Die Wahlbeteiligung ist bei der isolierten Bürgermeisterwahl niedriger als bei der Gemeinderatswahl. So gaben bei der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2014 über 62% der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, bei der isolierten Bürgermeisterwahl 2017 nur rund 55%. Die Reichweite von nur zwei Kandidaten ist geringer als die von über hundert Kandidaten bei einer gemeinsamen Wahl von Gemeinderat (24 Sitze, über hundert Bewerber) und Bürgermeisteramt.
Man sieht auch, dass die getrennte Wahl den demokratischen Wettbewerb nicht fördert. Bei der diesjährigen isolierten Bürgermeisterwahl gibt es nur zwei Kandidaten. Starke Parteien wie die Grünen oder die FDP stellen keinen eigenen Kandidaten. Bei der verbundenen Wahl sehen wir das anders, hier stellen mehrere Parteien einen Bürgermeisterkandidaten. Das macht auch Sinn, denn so werden die Positionen und Themen einer Partei kanalisiert. Das Ringen um die beste Lösung für den Ort wird dadurch belebt. Das tut dem Ort gut.
Der Tenor des Gesetzgebers liegt auch eine gemeinsame Wahl nahe und lässt nicht auf verantwortungsloses Handeln schließen. Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den ersten Bürgermeister und den Gemeinderat. Beide werden von den Gemeindebürgern gewählt.
Die Zuständigkeiten sind in der Kommunalverfassung klar geregelt: Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Daneben führt er den Vorsitz im Gemeinderat, ist für den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen zuständig und vertritt die Gemeinde nach außen. Damit wird klar: Zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister besteht aus guten demokratischen Einsichten heraus ein System der „checks & balances“.
Gerade in unserer Zeit ist dieses Zusammentun von immenser Bedeutung:
Die Kommunen stehen vor großen Aufgaben. Gerade in Zeiten immer knapper werdender Kassen wird das Verwalten auf kommunaler Ebene immer schwieriger. Umso wichtiger ist es in solch einer Situation, dass Bürgermeister und Gemeinderat nicht gegeneinander, sondern – trotz unterschiedlicher Meinungen, trotz sicher vieler immer wiederkehrender Gegensätzlichkeiten – am Ende auf einen möglichst gemeinsamen Nenner kommen.
Um diesen Spagat zu schaffen, um eine möglichst hohe gemeinsame Durchsetzungskraft an der Spitze der Gemeinde im Interesse der Bürger zu schaffen, sind gemeinsame Wahlen von Bürgermeister und Gemeinderat ein äußerst wichtiges Instrument. Und ich darf an dieser Stelle die Bayerische Kommunalverfassung zitieren, die hier eine ganz klare und eindeutige Sprache spricht. Dort heißt es: „Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.“ Eine gemeinsame Wahl – das ist der Grundsatz. Sicher kann und wird es bei insbesondere eintretenden Todes- und Krankheitsfällen Ausnahmen geben – dies gilt jedoch als klare Ausnahme.
Das Vermeiden von zwei Wahlkämpfen ist ein weiter Punkt. Durch zwei Wahlen innerhalb von 6 Jahren verdoppeln sich die Zeiträume in dem die Parteien für Ihren Standpunkt werben und die Zukunft der Kommune in einer gewissen Schwebe steht. Das ist nicht zum Vorteil für den politischen Betrieb. Man sieht auch an den Unterschiedlichen Wahlperioden (Bund 4 Jahre, Land 5 Jahre, Kommunal 6 Jahre) dass die Wirkungszeiträume von politischen Ebenen unterschiedlich sind. Mit einer zusätzlichen Unterbrechung kann ich einen vermeintlichen Vorteil von zwei Wahlkämpfen nicht nachvollziehen.
Unsere Verwaltung im Rathaus hat viele Aufgaben. Die Bürokratie steigt stetig an und mit diesem Pensum und dem Fachkräftemangel stehen wir vor großen Herausforderungen. Deshalb muss ein Bürgermeister hier als Vermittler zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft handeln. Meiner Meinung nach muss er immer die Mitarbeiter im Blick haben. Wahlen bringen nicht nur am Wahlsonntag Aufwand mit sich. Monate und Wochen zuvor gibt es Absprachen mit Landratsamt, Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen und viele weitere Aspekte. Mit der Herstellung des ursprünglichen Wahlmodus kann man aktiv die Verwaltung entlasten.
Nicht zuletzt bringt eine zusätzliche Wahl auch zusätzliche Kosten, also Steuergeld, welches Ausgegeben werden muss. Unabhängig von weiteren Ausgaben für Wahlen und Volksbegehren sind es zusätzlich mindestens 5.000€ des Steuerzahlers. Es mag angesichts der Hohen Ausgaben „gering“ erscheinen. Dennoch geht es mir bei diesen Punkt nicht um die Höhe, sondern um das Grundprinzip der Sparsamkeit. Zudem denke ich an dieser Stelle auch an den ehrenamtlichen Einsatz der über 40 Wahlhelfer.
Ich respektiere die Entscheidung, die Wahlen nicht anzugleichen. Das ist das Recht des jeweiligen Amtsinhabers, er oder sie muss das aus freien Stücken machen.
Gegen den Vorwurf einer Verantwortungslosigkeit verwehre ich mich vehement. Mein Versprechen steht. Ich werde die Wahlen wieder zusammenführen.
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